zur Überwachung des normalen Größenwachstums des Kindes
und zum Ausschluss von Fehlbildungen
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen diese Untersuchung nur um die
10. Schwangerschaftswoche
+ 20. Schwangerschaftswoche
+ 30. Schwangerschaftswoche vor.
Darüber hinaus sind Ultraschall-Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei Verdacht auf Erkrankungen vorgesehen. Dennoch sind zusätzliche Ultraschall-Messungen medizinisch häufig sinnvoll, um Entwicklungsstörungen auch in den letzten 10 Wochen der Schwangerschaft nicht zu übersehen.
Ultraschall der Brust
zur Unterscheidung von Cysten und gutartigen Gewebeknoten
zur Erkennung von Krebsknoten ab ca. 0,5 cm Grösse
Bei dichtem Brustdrüsengewebe ist die Ultraschalluntersuchung der Brust der Mammographie teilweise sogar überlegen.
Gynäkologischer Ultraschall mittels Vaginalsonde
zur Beurteilung von
Veränderungen der Gebärmutter (z. B. Myome, Gebärmutterschleimhautwucherungen).
Veränderungen an den Eierstöcken
Flüssigkeitsansammlungen im Bauchraum
Gemeinschaftspraxis Dr. med. Gabor Ronay / Lena Gretschichin